Heimdalls-Erben Mittelalterliche Reitershows Event & Veranstaltungsplanung
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Teilnehmerbedingungen und Richtlinie AGB Heimdalls-Erben
Teilnehmerbedingungen und Richtlinie AGB[...]
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AGB Heimdalls-Erben
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Allgemeine Informationen zur Teilnehmerbedingungen und Richtlinien AGB Heimdalls-Erben Veranstaltungen

Die nachfolgenden Informationen gelten für Interessenten zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen, sie sind bei der Bewerbung zu berücksichtigen und sind ein wichtiger Vertragsbestandteil unseren AGB. Die Marktstand Anmeldung / Bewerbung ist mind. 6 Monate vor jeder Veranstaltung einzureichen. b.) Bewerbungen werden nur über die Webseite von www.heimdallserben.de vorgenommen bzw. angenommen. Die Marktstand- Teilnehmer Satz Entgelt ist mind. 6 bis 4 Wochen im Voraus zu entrichten! Der Teilnehmer erhält entweder einen schriftlichen vorgefertigten HeimdallsErben Vertrag mit einer Bankeinzugermächtigung die innerhalb von 14 Tage unterzeichnet zurück kommen muss oder eine Teilnehmer Rechnung incl. MwSt. mit einer Rechnungsgebühr von 5,00 € über den Teilnehmer Satz vereinzelt und im Einzelfall ist eine kurzfristige Anmeldung für eine Veranstaltung möglich! Es wird überprüft ob eine Teilnahme bzw. eine freie Kapazität auf einer Veranstaltung kurzfristig möglich ist. * ist nicht ein Regelfall und nicht Bestandteil einer festen und letztlichen eine Zusage. Bei Heimdalls-Erben gibt es Treue Bonus Rabatte von mindestens 5 – 10% für Teilnehmer / Händler & Co, Gastronomie Betreiber! Vorausgesetzt der Teilnehmer bucht mindestens 3 feste Veranstaltungen über das ganze Jahr bzw. Marktsaison. Stammkunden wie Händler& Co, Gastronomie Betreiber erhalten Bonus Rabatte je nach Markstandgröße v. einer laufenden Front. - und Flächenangaben in Meter von 5%, 10% oder sie können liegen zwischen 15 - 20 % * wird im Einzelfall überprüft! Ein Teilnehmer Satz liegt zwischen 10,00 – 12,00 € pro laufenden Frontmeter je nach Veranstaltungsort an einem Tag! * der Veranstalter behält sich im laufenden des Jahres oder für eine neue Marktsaison den Tagessatz zu erhöhen! Strom und - oder Wassertagessatz ist ein festgelegter Satz und liegt bei Händler 10,00 € pro Tag, Gastronomiebetreiber 20,00 € pro Tag. * wird im Einzelfall überprüft, der Satz wird nicht mit dem Treue Bonus kombiniert. Marktzehnt Satz und Tagesmarktumsatz bei Gastrobetreiber auf Veranstaltungen. Der Satz ist flexibel und liegt zwischen 5 - 10% * wird im Einzelfall überprüft und ist eine Sonder Kondition Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer die im Voraus an den Veranstalter entrichtet wird! Es gibt keine Rückerstattungen bei weniger erzieltem Markt.- oder Tagesumsatz. Der Gastrobetreiber ist verpflichtet, einen realen und realistischen Tagesmarkumsatz dem Veranstalter nach einer schriftlichen Email Aufforderungen anzugeben. * der Teilnehmer bekommt ein Rechnung indem in voraus gezahlte Satz verrechnet wird. Eine feste Teilnahme und Zusage ist nur möglich, wenn ein Teilnehmer Satz komplett 4 bis 6 Wochen vor einer Veranstaltung rechtzeitig an den Veranstalter entrichtet ist. * wird im Einzelfall überprüft! Sollte der Satz nicht rechzeitig entrichten oder gar nicht bezahlt worden sein, behält sich der Veranstalter vor den angemeldeten Teilnehmer auf einer Veranstaltung aktiv teilzunehmen zu lassen! Es wird ein Strafgeld Satz erhoben zzgl. zu den entrichteten Teilnehmer Entgelt Satz. Heimdalls Erben, Posener Str. 10, 64584 Biebesheim am Rhein Tel. 06258 - 97 27 89, Mobil 0176 – 655 79 863 www.heimdalls-erben.de Aktueller Stand 17.04.2017 Heimdalls Erben Marktstände, Lagerzelte, zugelassen sind ausschließlich nur historische Zelte, Marktstände aus Holz und Stoffplane, Holzhütten, Sonnensegel. Standgestaltung, nicht zugelassen werden unhistorische Elemente und Zubehör wie, Plastikpavillons, Sonnenschirme, Weihnachtsbuden, Zubehör aus Plastik wie Tetrapack, Campingartikel im sichtbaren Bereich, ( Regenfolien / Planen bitte unter die Zeltplanen legen), Elektrisch betriebene Gerätschaften ( Kühlschrank, Wasserkocher die nicht angemeldet sind ) im sichtbaren Bereich elektronische Beschallung (CD-Player, Radio ), Plastikstehtische, Kunststoffmöbel, Liegestühle, Campingzubehör oder Fantasy Artikel. Beleuchtung ist zugelassen und erwünscht und mit natürlichen Lichtquellen z.B. mit Kerzen, Holzlaternen, Öllampen, Teelichter, Fackeln Stromanschluß 220 V, 16 und 32 Amper wird gegen eine Voranmeldung zugelassen. Leuchtkörper, Halogenleuchten etc. müssen abkaschiert oder mit einem Holzgehäuse umbaut werden. Baustrahler sind nicht zugelassen! Allg. Teilnahmebedingungen auch für Künstler, Ausstattung und Darstellung auf der Veranstaltung untersagt ist ZIGARETTENRAUCHEN und HANDYGEBRAUCH im oder am Stand bzw. im Sichtbaren Bereich und unzeitgemäßer Bekleidung oder unzulässige Gewänder aus Karnevalskostümen. Stände und Allgemeine Teilnehmer Betreiber Unhistorische Geräte, Packungen wie Plastikwaren müssen für den Besucher hinter Naturdekorationen (Vorhang, Strohmatte, Holzwand etc.) untergebracht werden. Jeder Teilnehmer insbesondere Gastrobetreibern und Händler & Co sind verpflichtet sich ihren Müll selbständig auf dem Gelände in den vorgesehen u. gestellten Abfall Container zu entsorgen. Gastrobetreiber haben die Pflicht mindestens einen großen Mülleimer für die Besucher der Veranstaltung fürs entsorgen von Essenresten zur Verfügung zu stellen. * wird mehrmals dagegen verstoßen oder es wird kein Mülleimer f. die Besucher gestellt oder der Abfall zurück gelassen, entfallen v. mindestens 50,00 € Müllentsorgungsgebühren für die Gastrobetreiber an. Zusätzliche Teilnahmebedingungen und Veranstaltungsbeginn a.) Alle Teilnehmer (auch Akteure) auf der Veranstaltung und die Standbetreiber müssen mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn fertig sein und die Markstände geöffnet werden. b.) Auto und Anhänger müssen bis 1,5 Stunden vor Marktöffnung vom Gelände geräumt werden. Die Sicherheitsabstände auch bei den Marktständen und für Rettungswege und Zufahrten müssen frei zugänglich sein. c.) Ein intakter Feuerlöscher muß im Stand auf verlangen vorgewiesen werden. d.) Stolpermatten an den Marktständen sind bei Kabel und Schlauch zu verlegen, der Veranstalter behält sich vor bei Unfallgefahr die Kabel zu kappen. e.) Hunde sind angeleint zugelassen, bitte auch während Auf- und Abbau angeleint halten! d.) Zusätzliches unangemeldetes Verkaufswarenangebot oder einen zweiten Marktstand wird mit einer Standgebühr nach berechnet und muss in vorheriger Absprache mit dem Veranstalter genehmigt werden. f.) Im Krankheitsfall ist zwingend für Ersatzpersonal / Standersatz zu sorgen. Bei einem kompletten Ausfall und bei einer Nichteilnahme wegen Krankheit. - Todesfall oder sonstige Vorfälle sind auf ein Verlangen des Veranstalters eine Krankmeldung vorzulegen oder per Email mit einer rechtzeitigen, schriftlichen Absage v. mindestens 4. Wochen vor der Veranstaltung dem Veranstalter mitzuteilen. g.) Der Vertragspartner übernimmt sämtliche Kosten für Schäden die er an Mensch, Tier, Material und Veranstaltungsgelände durch sein Verschulden verursacht hat. Für Schäden die durch Vandalismus verursacht wurden übernimmt der Veranstalter KEINE Haftung. Biebesheim 17.04.2017 

 

 

 

AGB Heimdalls-Erben

Der Akteur bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er selbstständig erwerbstätig und im vollen Umfang für seine ausgeübte Tätigkeit haftbar ist. Ein Vertrag ist erst zustande gekommen, wenn der Akteur den rechtsverbindlich unterzeichneten Vertrag innerhalb der im Anschreiben vereinbarten Frist an den Veranstalter zurückgeschickt und die Standgebühr fristgerecht überwiesen ist. Bei Absage wird die Standgebühr nicht zurückerstattet, da diese u. a. für im Vorfeld zu leistende Werbezwecke und Gebühren genutzt wird. Die Ausrüstung des Akteurs (Gewandung, Ausrüstung, Zelt, Zelteinrichtung - sofern Schauzelt - und Dekor sollten so authentisch wie möglich sein, ebenso sollte das Ambiente des Lagers zur dargestellten Zeit passen. Während der ganzen Veranstaltung sollten keine Gegenstände wie ZigarettenPackungen, Flaschen die nicht mittelalterlich sind (Leder, Holz, Juteüberzug etc.), Plastikschüsseln, ähnliches für den Besucher sichtbar sein. Die Akteure haben generell ihren Stand bzw. ihr Lager während allen Veranstaltungstagen zu betreuen. Sonderregelungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis. Alle ausgeübten Tätigkeiten werden vom Akteur auf eigene Gefahr und eigenes Risiko durchgeführt! Die Beleuchtung des Lagers und der Zelte erfolgt mittels natürlicher Flamme. Elektrisches Licht ist nur nach Anmeldung mit dem Vertragsformular, im angemeldeten Umfang und Absprache mit dem Veranstalter möglich. Wer auf dem Vertrag nicht angibt dass er Strom braucht, bekommt auch keinen. Um die Sicherheit der Besucher und der Teilnehmer zu gewährleisten, ist jeder Akteur verpflichtet einen Feuerlöscher mit gültiger Prüfplakette oder einen Eimer mit Wasser am Lager/Stand/Zelt zu haben. Die Kosten hierfür werden nicht vom Veranstalter übernommen. Für einen Mittelaltermarkt nicht zeitgerechte Musikdarbietungen und Übertragungsanlagen sind verboten. Werbeeinrichtungen müssen sich harmonisch ins Gesamtbild einfügen und sind ab einer Größe von 30 x 50 cm mit dem Veranstalter abzusprechen. Der Veranstalter ist nicht für den Akteur, dessen Stand, Produktsortiment und Vorführungen haftbar. Anfällige Versicherungen (Z. B. Haftpflicht, Unfall, Tierhalterhaftpflicht usw.) sind vom Akteur selbstständig abzuschließen. Der Akteur bestätigt ordnungsgemäß ein Gewerbe zu betreiben und auch angemeldet zu haben bzw. einen Gewerbenachweis besitzt. Haftung aus Folge von Ausfall, Verkürzung, Verlegung des Marktes oder höherer Gewalt (z.B. Wetterverhältnisse) wird vom Veranstalter nicht übernommen. Bei Störung in der Belieferung von Strom und Wasser übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung. Er kann auch nicht für dadurch entstehende Schäden oder eintretenden Verdienstausfall haftbar gemacht werden. Der Veranstalter ist jedoch bemüht, für die Organisation und den reibungslosen Ablauf des Marktes alles in seiner Möglichkeit stehende zu tun. Fahrzeuge sind spätestens 2 Stunde vor Veranstaltungsbeginn vom Platz zu entfernen. Kostenlose Parkplätze werden zugewiesen. Jeder Händler hat eine genaue Auflistung seiner Waren im Vorfeld mit diesem Vertrag beim Veranstalter einzureichen. Dies dient dazu, mehrfach Belegungen und somit Ärger zu vermeiden. Hunde sind während des kompletten Veranstaltungszeitraumes (ab Aufbau bis Abbau der Leine zu halten. Für Schäden durch Hunden an Gegenständen, anderen Tieren Personen etc. haftet der jeweilige Hundebesitzer. Das Marktgelände keine Hundetoilette. Die Hunde sind außerhalb des Marktgeländes auszuführen

Der Akteur hat sich der Veranstaltung gemäß zu verhalten. Personen die am Mittag schon merklich alkoholisiert über den Markt ziehen, Besucher anpöbeln und die Nachtruhe nicht einhalten, werden nicht geduldet. Dies gilt auch für generelle Unruhestiftung und aufhetzen. Der Veranstalter behält sich hier das Recht vor, die betreffenden Personen vom Markt zu verweisen. Es dürfen keine Sonnenschirme, Trödelmarktstände oder Glasvitrinen aufgestellt werden, außer wenn dies aus hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen unabdingbar ist. Dies muss aber mit dem Veranstalter abgesprochen sein. Jeder Händler muss laut Ordnungsamt ein Schild in DIN A4 Größe in seinem Stand sichtbar aufhängen mit Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, Telefon- oder Mobilnummer. Hat ein Händler dies nicht, darf er nicht verkaufen. Ebenso muss ein gültiger Gewerbeschein mitgeführt und auf verlangen vorgezeigt werden. Das Warensortiment ist dem mittelalterlichen Marktambiente anzupassen. Offenes Feuer/Feuerstelle. Wird durch eine Feuerstelle Schaden verursacht, so trägt der Urheber des Feuers zu jeder Zeit die Verantwortung und ist für die Folgen haftbar. Offenes Feuer (Lagerfeuer/Kochstelle) ist nur auf Feuerschalen gestattet. Esswaren bzw. Lebensmittel der Verpflegungs- und Gastronomiestände müssen hygienisch gelagert werden. Jeder Verpflegungs- und Gastronomiestand hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Lebensmittel immer die vorgeschriebenen Temperaturen haben, welche vom Gesetz bei Lagerung und Erhitzung vorgeschrieben sind. Die Gastronomiestände sind für ihre Stände im Sinne Gesundheits- /Veterinäramtes selbst verantwortlich. Verpflegungs- und Gastronomiestände unterliegen den allgemeinen gültigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Hygiene. Gesundheitszeugnisse sind für alle Beschäftigten mitzuführen, inkl. eine Bestätigung über die letzten Belehrungen (darf nicht älter als 12 Monate sein!) im Stand haben, ansonsten dürfen sie nicht verkaufen! Spül- und Waschgelegenheiten sind versteckt zu installieren. Ferner gelten die Bestimmungen des jeweiligen „Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz“. Die Punkte 20. bis 22. werden vom Veranstalter nicht kontrolliert, er muss nur der Hinweispflicht nachkommen. Der Akteur hat bei einer evtl. Kontrolle selber zu haften. Unsachgemäßes Verhalten während der Veranstaltung wird nicht geduldet und führt zum Platzverweis. Hierzu gehören: Führen von Waffen unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln. Führen von gefährlichen oder unsachgemäßen Waffen. S Alle Kampftechnikübungen und Vorführungen finden in einem abgesicherten vom Veranstalter oder dessen Beauftragten zugewiesenem Bereich statt. Ferner müssen diese zeitlich im Einvernehmen mit dem Veranstalter oder dessen Beauftragten festgelegt werden. Jeder Teilnehmer bekommt vom Veranstalter nach dessen Möglichkeit einen Platz in der in der (Stromversorgung, Wasseranschluss, Abwasseranschluss etc.) können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Anmeldung angegeben werden. Hotelkosten, Verpflegung oder ähnliches werden vom Veranstalter nicht übernommen. Bei höherer Gewalt, wie z.B. Unwetter, krankheitsbedingter Ausfall des Veranstalter oder ähnliches. welches zur Absage der Veranstaltung führt, kann der Veranstalter nicht haftbar bzw. regresspflichtig gemacht werden. Für den kompletten Vertrag gilt die Salvatoresche Klausel. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter eine festgelegte Fläche mit Platznummer. Diese wird vor Ort zugeteilt und ist auch im Fahrzeug auszulegen. Ein bestimmter Platz kann grundsätzlich nicht beansprucht werden. Kabeltrommeln, Schläuche und T-Stücke sind selbst mitzubringen und werden nicht mehr gestellt, da uns in der Vergangenheit unsere Ausrüstung immer wieder abhanden gekommen ist! Das Wasser am Standrohr/Pumpe ist Brunnenwasser/Trinkwasser. Trinkwasser muss mit eigenen Trinkwasserschläuchen (DIN) an einem separaten Hahn angeschlossen werden. Biebesheim, 18.04.2017
Holger Hörstkamp Geschäftsführer

 Posener Str. 10

64584 Biebesheim am Rhein  

Mobil: 0176/65 57 98 63          

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